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Referenzen: Patenschaftsgrabmal

Restaurierung eines Patenschaftsgrabmals auf dem Braunschweiger Stadtfriedhof

Der 1887 geweihte, parkähnlich angelegte Friedhof steht mit all seinen ursprünglichen Bestandteilen unter Denkmalschutz. Hierzu gehören auch die historischen Grabanlagen. Um den Erhalt dieser Grabanlagen möglich zu machen, kann man diese heute als sogenannte „Patenschaftsgräber” erwerben. Ein Patenschaftsgrab darf gemäß den Friedhofsbestimmungen als Grablege genutzt werden, der Pächter verpflichtet sich jedoch die historischen Grabsteine zu erhalten und zu pflegen.

Objektbeschreibung

Vorzustand

Grabstein Vorzustand

Durchgeführte Maßnahmen

Grabstein Endzustand